Für Räum- und Streupflicht gilt bei öffentlichen Flächen - je nach Ortssatzung - folgende Faustregel:
Werktage 07 - 20 Uhr
Sonn- / Feiertage 08 - 20 Uhr
Um Sach- und Personenschäden zu vermeiden, muss jeder, der eine öffentlich zugängliche Fläche unterhält, Sicherungsmaßnahmen und Vorkehrungen treffen und ist im Schadensfall haftbar.
Wir von der HDG sind bereits in den frühen Morgenstunden für Sie unterwegs, um die Verkehrssicherungspflichten zu gewährleisten.
Unsere Gerätschaften reichen vom Allrad-Pickup mit 2m-Räumschild und Streuer über einen EGHOLM-Geräteträger mit V-Schild/Kehrbesen und Streuer zu einer Einachs-Kehrmaschine sowie Schneeschieber und Streuwagen. Je nach Bedarf und Flächengröße. Bilder hierzu unter Galerie!
Auch Streumittel (Streu-/Auftausalz) kann über die HDG bezogen werden!
AKTUELL: Auftausalz bei Abholung in handelsüblicher Menge
25-Kg-Sack = 6,00 EUR zzgl. 19% USt
50-Kg-Sack = 11,50 EUR zzgl. 19% USt
Wer kümmert sich bei IHNEN um die Verkehrssicherungspflicht (Räum- und Streupflicht) während Ihres Urlaubs oder Abwesenheit?
Die "Schneemänner" der HDG befreien Ihre Zufahrtswege, Hofflächen und Gehwege zuverlässig von Eis und Schnee.
Übrigens - bei der "HDG" kann der Winterdienst auch wochenweise gebucht werden!
Leistungsabrechnung individuell nach Einsatz oder Pauschal vereinbar.