Wir hatten die befristete Erlaubnis (gültig bis 28.04.2014) zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern in Nürnberg.
Diese Erlaubnis haben wir nicht mehr verlängert.